Ganztagsangebot

Nachmittagsbetreuung am Schiller-Gymnasium

Das Schiller-Gymnasium ist eine teilgebundene Ganztagsschule. Dies bedeutet, dass die SchülerInnen und Schüler an zwei Nachmittagen in der Woche verbindlich in der Schule sind. Unser Ziel ist es, den Familien mit unserem Konzept eine bedarfsgerechte Betreuung zu ermöglichen.

In diesem Rahmen finden am Vor- bzw. Nachmittag neben dem planmäßigen Fachunterricht auch Verfügungsstunden für das soziale Lernen der Klasse, Förder- und Forderangebote (in Mathematik, Deutsch und den Fremdsprachen), die sogenannte HD-Stunde (Hausaufgaben und Differenzierung), Hausaufgabenbetreuung und Arbeitsgemeinschaften bzw. Projekte statt.
Individuell wählbar ist dabei die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften an verschiedenen Nachmittagen angeboten werden (u.a. verschiedene Sportarten, Musik, Kunst, Theater, Forscher usw.). Informationen zu unserem vielfältigen AG-Angebot finden Sie hier. Die Schülerinnen und Schüler können zu Beginn eines jeden Halbjahres aus dem Angebot etwas aussuchen, an dem sie dann verpflichtend für das jeweilige Halbjahr teilnehmen.

Bereits ab 12:30 Uhr besteht die Möglichkeit, in der schuleigenen Mensa, ein Mittagessen zu erhalten. Weitere Informationen zum Mensaangebot finden Sie hier.

FAQs zum offenen Ganztag

  • Ist die Ganztagsbetreuung wirklich kostenlos?
  • Ja, durch die teilgebundene Ganztagsschule entstehen keine zusätzlichen Kosten. Dies ist unabhängig davon, wie oft und wie lange Ihr Kind die Ganztagsbetreuung besucht. Das Mittagsangebot in der Mensa ist jedoch kostenpflichtig.
  • Wer betreut mein Kind im Ganztag?
  • Die Hausaufgabenbetreuung wird durch unsere geschulten pädagogischen Mitarbeiterinnen Frau X und Frau X betreut.
  • Muss mein Kind in der Mensa essen gehen, wenn es in die Ganztagsbetreuung geht?
  • Nein, Ihr Kind kann auch eigenes Essen mitbringen. Ein Verlassen des Schulgeländes, um bspw. in der Hamelner Innenstadt zu essen, ist jedoch nicht möglich.
  • Darf mein Kind gehen, wenn es mit den Hausaufgaben fertig ist?
  • Wenn Ihr Kind einmal kurzfristig eher nach Hause kommen darf oder früher mit zu einem Freund geht, dann benötigen wir eine kurze schriftliche Erlaubnis von Ihnen.
  • Kann ich mein Kind im laufenden Schuljahr abmelden oder die angewählten Arbeitsgemeinschaften wechseln wechseln?
  • Ein Wechsel bedarf grundsätzlich der Zustimmung der betreuenden MitarbeiterInnen oder Lehrkräfte. Für die Jahrgänge 5 bis 6 gilt derzeit, dass AGs nur zum Halbjahr gewechselt werden können.