Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
die nachfolgende Zusammenstellung soll eine Orientierungshilfe für die Fachwahl in der Qualifikationsphase bis zum Abitur sein und zusätzlich auf spezifisch am Schiller-Gymnasium Hameln geltende Regeln und Vereinbarungen hinweisen.
Die Zusammenstellung kann und soll nicht die Pflicht des Informationsaustausches und der Informationsbeschaffung aller an der Oberstufe Beteiligten ersetzen. Eine Vielzahl von weiteren Absprachen sind in zentralen Jahrgangsveranstaltungen, aber auch in den Seminarfachkursen durch die Tutoren zu vermitteln. Schüler und Schülerinnen werden in der Oberstufe zu verstärkter Eigenverantwortung geführt, es sind aber auch Formalien und Termine einzuhalten, um das Abitur erfolgreich bestehen zu können.
Die Oberstufenverordnung unterliegt, wie das gesamte Schulsystem, einer dauernden Überprüfung und damit auch einer Veränderbarkeit. Die zum Zeitpunkt des Eintritts eines Schülers/einer Schülerin in die Qualifikationsphase geltende Oberstufenverordnung ist für den weiteren Verlauf bis zum Abitur verbindlich. Tritt ein Schüler/eine Schülerin nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase in den nachfolgenden Jahrgang zurück, darf dieser Schüler/diese Schülerin neu wählen und die eventuell zwischenzeitlich veränderte Oberstufenregelung ist dann gültig. Wiederholt ein Schüler/eine Schülerin den letzten Jahrgang (Q2), ist für ihn/sie die alte Verordnung bestimmend.
Über die Einzelheiten der derzeit gültigen Oberstufenverordnung (G9 neu) informiert die folgende Broschüre:
Die Sekundarstufe II - Qualifikationsphase: Ein Informationsheft für Eltern und Schüler
die nachfolgende Zusammenstellung soll eine Orientierungshilfe für die Fachwahl in der Qualifikationsphase bis zum Abitur sein und zusätzlich auf spezifisch am Schiller-Gymnasium Hameln geltende Regeln und Vereinbarungen hinweisen.
Die Zusammenstellung kann und soll nicht die Pflicht des Informationsaustausches und der Informationsbeschaffung aller an der Oberstufe Beteiligten ersetzen. Eine Vielzahl von weiteren Absprachen sind in zentralen Jahrgangsveranstaltungen, aber auch in den Seminarfachkursen durch die Tutoren zu vermitteln. Schüler und Schülerinnen werden in der Oberstufe zu verstärkter Eigenverantwortung geführt, es sind aber auch Formalien und Termine einzuhalten, um das Abitur erfolgreich bestehen zu können.
Die Oberstufenverordnung unterliegt, wie das gesamte Schulsystem, einer dauernden Überprüfung und damit auch einer Veränderbarkeit. Die zum Zeitpunkt des Eintritts eines Schülers/einer Schülerin in die Qualifikationsphase geltende Oberstufenverordnung ist für den weiteren Verlauf bis zum Abitur verbindlich. Tritt ein Schüler/eine Schülerin nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase in den nachfolgenden Jahrgang zurück, darf dieser Schüler/diese Schülerin neu wählen und die eventuell zwischenzeitlich veränderte Oberstufenregelung ist dann gültig. Wiederholt ein Schüler/eine Schülerin den letzten Jahrgang (Q2), ist für ihn/sie die alte Verordnung bestimmend.
Über die Einzelheiten der derzeit gültigen Oberstufenverordnung (G9 neu) informiert die folgende Broschüre:
Die Sekundarstufe II - Qualifikationsphase: Ein Informationsheft für Eltern und Schüler