Wer macht was in der SV?
Auf dieser Seite möchten wir euch näher bringen, wer welche Aufgaben und aber auch Pflichten hat:
Klassen- oder Kurssprecher:
"Vom fünften Jahrgang an wählen die Schülerinnen und Schüler jeder Klasse eine Klassensprecherin oder einen Klassensprecher, eine stellvertretende Klassensprecherin oder einen stellvertretenden Klassensprecher und ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Klassenkonferenzen.
Normalerweise sind das:
- der/die Klassensprecher/in
- sein/-e Stellvertretende/in
In der Sekundarstufe II (Oberstufe) wählen die Jahrgänge 11 und 12 eigene Jahrgangssprecher.
Die
Aufgaben dieser Schülervertreter sind gesetzlich geregelt: Sie vertreten die Schülerschaft gegenüber Lehrern, Schulleitung und Schulbehörden sowie in Konferenzen. Sie können auch von einzelnen Schülern mit der Wahrnehmung ihrer Interesse beauftragt werden.
Die Amtszeit von Klassensprechern, Schülerratsmitgliedern und Schülersprechern dauert generell ein Schuljahr. Sie bleiben bis zur nächsten Wahl im Amt – allerdings höchstens drei Monate nach Ablauf der Amtszeit und nur dann, wenn die nicht schon die Schule verlassen haben."(S.5)
Schülerrat [bei uns übernimmt ähnliche Aufgaben der SV-Ausschuss]:
Zusammensetzung des Schülerrates:
"Der Schülerrat setzt sich aus den Klassen- und Stufensprechern zusammen. Ihm können zudem weitere Schüler angehören, die wegen bestimmter Aufgaben von der Schülerschaft unmittelbar gewählt wurden. Die Gesamtzahl dieser zusätzlichen Schülervertreter darf aber nicht die der Klassensprecher übersteigen.
Außerdem können die ausländischen Schülerinnen und Schüler einer Schule aus ihrer Mitte einen weiteren Schülerratsvertreter wählen, sofern nicht sowieso bereits einer von ihnen dem Schülerrat angehört.
Aufgaben des Schülerrats:
Die Aufgaben des Schülerrats sind vielfältig: Sie reichen von der Entsendung von SV-Vertretern in übergeordnete Schülerräte bis hin zu Kulturellem (Konzert, Schülerzeitung...). Die Schülervertretung soll nach den Worten des Schulgesetzes „zur Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule (…) beitragen“ . Nicht vom Schülerrat behandelt werden dürfen allerdings private Angelegenheiten von Schülern und Lehrkräften . Der Schülerrat kann in der Schule nach Rücksprache mit der Schulleitung Veranstaltungen durchführen und AGs gründen , sich eine Geschäftsordnung geben und einen oder mehrere SV-Beratungslehrer wählen bzw. von der Schülerschaft wählen lassen Um unmittelbar am Schulleben mitwirken zu können, wählt der Schülerrat aus seiner Mitte Vertreter für die Gesamtkonferenz sowie für die Teil- bzw. Fachkonferenzen. Außerdem wählt der Schülerrat die Vertreter für den Schulvorstand. Die anzahl richtet sich nach der Größe der Schule. Alle gewählten Schüler können mit einer Zweidrittel-Mehrheit wider abgewählt werden. Außerdem können sie aus ihrem Amt ausscheiden, wenn sie zurücktreten oder entweder der Schule oder dem organisatorischen Bereich, für den sie gewählt wurden, nicht mehr angehören.
Es empfiehlt sich, für organisatorische Aufgaben einen Schülerrats-Vorstand zu wählen. Diese Wahl wird generell vom Schülerrat selbst durchgeführt."(S.8-9)
Bei uns übernimmt diese Aufgaben größtenteils der SV-Ausschuss
Schülersprecher:
Die Klassen- und Kurssprecher wählen vier Schülersprecher. "Die Schülerschaft einer Schule kann auch eine besondere Ordnung der SV beschließen und so beispielsweise festlegen, dass die Aufgaben des Schülersprechers von mehreren Schülern gemeinsam als "Sprecher - Team" wahrgenommen wird. "(S.9)
Außerdem gibt es noch einige Gremien in denen ebenfalls Abgeordnete der Schülervertretung sitzen, hier sind die Wichtigsten:
Die Teil- und Fachkonferenz:
"Die Schülervertreter in den Teil- oder Fachkonferenzen werden von den Klassen- und Kurssprechern gewählt. Die Fachkonferenzen, die sich mit fachspezifischen Themen wie der Genehmigung von Schulbüchern, der teilweisen Festlegung der Anwendung von Rahmenrichtlinien für die einzelnen Jahrgänge, aber auch mit exemplarischem Korrigieren von Arbeiten etc. beschäftigen, bestehen aus den Fachlehrern und jeweils zwei Eltern- und Schhülervertretern. Eltern und Schülervertreter besitzen Stimmrecht.
Die Teilkonferenzen werden von der Gesamtkonferenz einberufen, um einen von ihr übertragenden Bereich näher zu erörtern. Jede Teil, Fach- und Gesamtkonferenz kann einzelne Zuständigkeiten einem Ausschuss übertragen."(S.13)
Die Gesamtkonferenz:
"Die Gesamtkonferenz ist das Entscheidungsgremium der Schule, welches zuständig für das Schul-Programm, die Schulordnung, die Geschäftsordnung für Teilkonferenzen und zur Erstellung der Grundsätze zur Leistungskontrolle und der Hausarbeiten ist. Der Gesamtkonferenz gehören alle Lehrer sowie eine bestimmte Anzahl von Eltern- und Schülervertretern an. Dabei wird nach folgendem Schlüssel verfahren:
Wenn mehr als 70 Lehrer in der Gesamtkonferenz stimmberechtigt sind, gibt es jeweils achtzehn Schüler- und Elternvertreter. Wenn die Zahl der stimmberechtigten Lehrer zwischen 51 und 70 liegt, gibt es je vierzehn, bei 31 bis 50 stimmberechtigten Lehrern je zehn, bei elf bis 30 stimmberechtigten Lehrer je sechs und bei weniger je vier Eltern- und Schülervertreter. Es gibt in jedem Fall genauso viele Eltern- wie Schülervertreter. Für die Gesamtkonferenz kann die Zahl der Schüler- und Elternvertreter bis zur Hälfte der Stimmberechtigten erhöht werden."(S.13)
Der Schulvorstand
"Der Schulvorstand ist ein Gremium, welches im Zusammenhang der "Eigenverantwortlichen Schule" eingeführt wurde. Im Schulvorstand wirken Schüler-, Eltern- und Lehrervertreter, sowie die Schulleitung zusammen. Der Schulvorstand ist das höchste Entscheidungsorgan der Schule und erarbeitet Vorschläge zum Schulprogramm und zur Schulordnung. Die Aufgaben des Schulvorstandes sind sehr umfangreich. Sie erstrecken sich von der Erarbeitung des pädagogischen Konzeptes der Schule über die Ausgestaltung der Stundentafel. [...] Die Zusammensetzung des Schulvorstandes ist abhängig von der Größe der Schule. Der Schulvorstand hat bei bis zu 20 Lehrkräften 8 Mitglieder, bei 21 bis 50 Lehrkräften 12 Mitglieder und bei Schulen mit über 50 Lehrkräften 16 Mitglieder. Die Anzahl der Mitglieder verteilt sich wie folgt: 1/2 der Mitglieder sind Lehrkräfte, je 1/4 der Mitglieder verteilen sich auf Schüler- und Elternvertreter. Die Schülervertreter sind aktuell jedes Jahr neu zu wählen." (S.14)
Quelle: Köhler, Arne: Wahl und Aufgabe der Schülervertretung. In: Der SV-Leitfaden, 12. Auflage, Oktober 2011, S.5-15.