Unser Schulvorstand
Im Schulvorstand gestalten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler gemeinsam die Arbeit unserer Schule. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38a Abs. 3 NSchG geregelt.Danach entscheidet der Schulvorstand u. a. über den von der Schulleitung aufgestellten Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, Schulpartnerschaften, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, für die Werbung und das Sponsoring in der Schule und für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG.
Die Zusammensetzung unseres aktuellen Schulvorstandes können Sie folgendem Dokument entnehmen:
Schulvorstand (Stand 10/2020 PDF)Nachfolgend können Sie die Ergebnisse der letzten Sitzung(en) einsehen:
- Sitzung vom 06.02.2019 (PDF)
- Sitzung vom 25.04.2019 (PDF)
- Sitzung vom 05.06.2019 (PDF)