Die Klassenkonferenzen
Für jede Klasse wird nach § 35 Abs. 2 NSchG eine Klassenkonferenz eingerichtet. Diese entscheidet über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen oder Schüler betreffen. Wichtige Entscheidungsbereiche sind z. B. die Koordinierung der Hausaufgaben, die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Zeugnisse, Versetzungen und Abschlüsse.
Den meisten Eltern und Schülern ist die Klassenkonferenz als sog. Zeugniskonferenz bekannt. Eine Klassenkonferenz kann aber auch einberufen werden, um über Ordnungsmaßnahmen (§ 61 Abs. 5 NSchG) für Schülerinnen und Schüler zu entscheiden, soweit sich nicht die Gesamtkonferenz eine Entscheidung vorbehalten hat. In diesem Fall entscheiden dann alle Lehrkräfte, die die Klasse unterrichten, sowie je zwei Vertreter der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler der Klasse gemeinsam über zu treffende Maßnahmen.