Die Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz ist neben dem Schulvorstand ein wichtiges Gremium in der organisatorischen und pädagogischen Gestaltung unserer Schule. An ihr nehmen alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten teil: Schulleiterin/Schulleiter, die Lehrkräfte, die der Schule zugewiesenen Referendarinnen/Referendare, die hauptberuflich an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiter/innen, Vertreter/innen der sonstigen Mitarbeiter/innen der Schule, der Erziehungsberechtigten sowie der Schüler/innen.
Die Zuständigkeit ist durch §34 NSchG geregelt. Danach entscheidet die Gesamtkonferenz insbesondere über das Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.
Die jeweils aktuellen Termine für unsere Gesamtkonferenzen finden Sie in unserem Terminplan.